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   OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06   

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OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06 (https://dejure.org/2007,24015)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2007 - 3 U 50/06 (https://dejure.org/2007,24015)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 3 U 50/06 (https://dejure.org/2007,24015)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    a) Täuscht der Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat (vgl. BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 51 ff.).

    aa) Von evidenter Unrichtigkeit der Angaben des Täuschenden ist dann auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so dass sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 55).

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages, konkreter Vertriebsabsprachen oder eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben wie etwa daraus, dass den vom Verkäufer oder Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 53).

    cc) Dass die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde, ist dann anzunehmen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus eine Bank zur Finanzierung seines Erwerbsgeschäfts sucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers oder Fondsinitiators dem Interessenten im Zusammenhang mit den Anlage- oder Verkaufsunterlagen - sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler - einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich bereits gegenüber dem Verkäufer oder dem Fondsinitiator zur Finanzierung bereit erklärt hatte (vgl. BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 54).

    c) Drängt sich damit auf, die Erstbeklagte habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen, so ist es ihre Sache, die entsprechende tatsächliche Vermutung zu widerlegen, das heißt vorzutragen und nachzuweisen, dass die grobe Unrichtigkeit der Angaben über die Mietpoolausschüttung weder ihr bekannt gewesen ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 51, 52) noch für sie erkennbar war.

    Mit dem Bundesgerichtshof, der seine Rechtsprechung zum Bestehen von Aufklärungspflichten zur Effektivierung des Verbraucherschutzes ergänzt hat, ist auch in den Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens auf die Erkennbarkeit eines objektiven Wissensvorsprungs über die speziellen Risiken der zu finanzierenden Kapitalanlage abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1, juris-Tz. 61; Urt. v. 19.12.2006 - XI ZR 192/04, juris-Tz. 36).

    Dabei ist nach der Lebenserfahrung, welche die Beklagten hier nicht widerlegen konnten, davon auszugehen, dass die Kläger bei Aufklärung über die Unrichtigkeit der deutlich überhöht angegebenen Mieteinnahmen die Eigentumswohnung mangels Rentabilität nicht erworben beziehungsweise den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und deshalb weder das Vorausdarlehen mit der Zweitbeklagten noch die beiden Bausparverträge mit der Erstbeklagten abgeschlossen hätten (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 161, 1, juris-Tz. 61).

    Soweit die Beklagten auf verbraucherungünstige obergerichtliche Urteile nach Bekanntwerden der Entscheidung des BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 (BGHZ 161, 1) verweisen, nach denen in den dortigen Verfahren arglistige Täuschungen oder evidente Unrichtigkeiten der Angaben in Besuchsberichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht nachvollziehbar dargestellt waren, ergibt sich hieraus nichts Anderes.

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    Eine Aufklärungspflicht kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Kreditgeschäften ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn der Bank für sich selbst erkennbar in Bezug auf spezielle Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat; positive Kenntnis dieses Wissensvorsprungs ist nicht erforderlich (vgl. BGH WM 2004, 1221, 1225; BGHZ 161, 15, 20 = WM 2005, 127, 129; BGH, Urt. v. 19.09.2006 - XI ZR 204/04, BGHZ 169, 109, juris-Tz. 17).

    Die erlangten steuerlichen Vorteile müssen im Wege des Vorteilsausgleichs grundsätzlich schadensmindernd angerechnet werden, sofern sie, wie die Beklagten einwenden (vgl. Berufungserwiderung vom 22. August 2006 S. 21 f. = GA V 1490, 1510 f.), den Klägern als Geschädigten verbleiben (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 26.10.2004 - XI ZR 255/03, BGHZ 161, 15).

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    Dabei ist nach der Lebenserfahrung, welche die Beklagten hier nicht widerlegen konnten, davon auszugehen, dass die Kläger bei Aufklärung über die Unrichtigkeit der deutlich überhöht angegebenen Mieteinnahmen die Eigentumswohnung mangels Rentabilität nicht erworben beziehungsweise den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und deshalb weder das Vorausdarlehen mit der Zweitbeklagten noch die beiden Bausparverträge mit der Erstbeklagten abgeschlossen hätten (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 161, 1, juris-Tz. 61).

    Soweit die Beklagten auf verbraucherungünstige obergerichtliche Urteile nach Bekanntwerden der Entscheidung des BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 (BGHZ 161, 1) verweisen, nach denen in den dortigen Verfahren arglistige Täuschungen oder evidente Unrichtigkeiten der Angaben in Besuchsberichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht nachvollziehbar dargestellt waren, ergibt sich hieraus nichts Anderes.

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    Die Bestandskraft der in diesem Zusammenhang maßgeblichen Veranlagungsbescheide kann nicht hinreichend beurteilt werden, da die insoweit zumindest sekundär darlegungsbelasteten Kläger (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2007 - XI ZR 340/05, WM 2007, 1257, juris-Tz. 28) keine Einkommensteuerbescheide vorgelegt haben.
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00

    Rechtsstellung eines Treuhänders im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    Dass oder inwieweit steuermindernde Umstände - namentlich negative Einkünfte - aus vergangenen Veranlagungszeiträumen rückwirkend entfallen und dieser Wegfall zu einer den Steuervorteil neutralisierenden Nachversteuerung führen könnten (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 11.10.2001 - III ZR 288/00, NJW 2002, 888), lässt sich nicht feststellen.
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85

    Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    Soweit die Beklagten erstmals in ihrem nicht nachgelassenen Anwaltsschriftsatz vom 26. Oktober 2007 die Berechtigung des Zeugen zur Aussageverweigerung anzweifeln, ist dem nicht mehr nachzugehen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18.11.1986 - IVa ZR 99/85, NJW-RR 1987, 445, juris-Tz 12, m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 85/94

    Erfüllung von Verbindlichkeiten aus einer Grundschuld sowie von Darlehensschulden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    Bietet der Schuldner die Erfüllung lediglich unter nicht vertragsgerechten Bedingungen und Vorbehalten an, so gerät der Gläubiger mit der Ablehnung des Angebots nicht in Annahmeverzug (vgl. BGH, Beschl. v. 08.11.1994 - XI ZR 85/94, ZIP 1994, 1839).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 49/06

    Bankenhaftung bei finanzierter Kapitalanlage: Wissensvorsprung der Bank bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    Die Kläger haben, wie im Termin - auch in den Parallelsachen 3 U 49/06 und 3 U 100/06 unter Beteiligung derselben Prozessbevollmächtigten erörtert - die Höhe ihrer Schadensersatzforderung nicht nachvollziehbar oder zumindest gemäß § 287 ZPO schätzbar dargetan.
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 5 U 63/00

    Rücktrittsvoraussetzungen vom darlehensfinanzierten Immobilienvertrag -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    Auch die vom Bundesgerichtshof im Beschlusswege bestätigte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, Urt. v. 27.07.2006 - 5 U 63/00 (Kopie GA X 2403v ff.) zur Verjährungsfrage beruht auf einer Würdigung der konkreten Umstände des dortigen Falles.
  • OLG Köln, 16.02.2006 - 17 W 28/06

    Terminsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Beschl. v. 21. März 2007 - 17 W 28/06 (Kopie GA XI 2500 ff.), betreffend eine Zwei-Zimmer-Wohnung, ebenfalls belegen in der Anlage ... Straße in O..; dort fehlte es - ausweislich der Entscheidungsgründe (dort Bl. 20 f. = GA XI 2519 f.) - bereits an substanziiertem und fallbezogenen Vortrag zu überhöhten Mieteinnahmeprognosen und zum konkreten Wissensvorsprung der Bank.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 192/04

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83

    LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht,

  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer

  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

  • BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90

    Zurechnung einer von den Prospektverantwortlichen begangenen arglistigen

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

  • OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 3 U 100/06

    Bankenhaftung bei finanzierter Kapitalanlage: Wissensvorsprung der Bank über eine

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 5 U 110/11

    Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Die schon bei Betrachtung der absoluten Zahl geringe Menge an Finanzierungen stellt jedenfalls auch im Verhältnis zum Gesamtvolumen der von der V vermittelten Wohnungen einen zu vernachlässigenden Anteil dar, der nicht mit dem Umfang an Finanzierungen zu vergleichen ist, der die Rechtsprechung zur Annahme eines institutionalisierten Zusammenwirkens geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, Tz. 54, 59: Finanzierung des Kaufpreises in 90 % von ca. 4.000 Eigentumswohnungen; BGH, Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 340/05, Tz. 42: Finanzierung des Fondsbeitritts der ganz überwiegenden Mehrzahl der über 600 Gesellschafter eines Immobilienfonds; OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2008 - 34 U 89/07, Tz. 61: bundesweit Finanzierung von 5.000 Eigentumswohnungen im Zeitraum 1988 bis 2001; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19.12.2007 - 3 U 50/06, Tz. 40: Finanzierung des Erwerbs von 2.945 qm Wohnfläche in einer Straße, Hausnummer 1 bis 29 mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von fast 9 Millionen DM).
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